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Arbeitsagentur Köln
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Schnell und unkompliziert nahm die Arbeitsagentur Köln eine Sperrzeit gegenüber einer Mandantin von mir zurück, die ihren Job per Aufhebungsvertrag aufgegeben hatte. Grund: Der Arbeitgeber hatte ihr zwar signalisiert, sie könne während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, es gab aber nichts Schriftliches. Und der Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit war leider nicht so gestellt worden, wie der Gesetzgeber bzw. das hier sehr strenge Bundesarbeitsgericht das gerne hätten. Nicht alle Eltern haben Jura studiert. Da die Mandantin auf die Teilzeittätigkeit aber dringend angewies
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Diplom - Psychologe
Bonn (NRW)
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Bottrop (NRW)
Rechtsanwalt
Erfurt (Thüringen)
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| Ein Auflösungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem ein anderer Vertrag, meist ein Dauerschuldverhältnis wieder gelöst, d.h. beendet wird. Im Arbeitsrecht ist der Aufhebungsvertrag die gebräuchliste Unterform des Auflösungsvertrages. Kein Auflösungsvertrag ist dagegen der Abwicklungsvertrag, da er die Beendigung nicht herbeiführt, sondern nur die Modalitäten der Abwicklung nach einer Kündigung regelt.
Nach § 625 BGB ist auch der Abschluss einer Beendigungsvereinbarung jedenfalls beim Auflösungsvertrag (Aufhebungsvertrag) nur noch schriftlich möglich. Die Nichteinhaltung der Schriftform hat zur Folge, dass die Auflösungsvereinbarung nach § 125 BGB nichtig ist und das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fortbesteht ... [mehr] |  |
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